Für die Befischungsgrenzen gelten in Absprache mit dem Betreiber folgende Festlegungen
- Befischungsgrenze ist jeweils der Beginn der Einzäunung der Wasserkraftanlage.
- Die Ableitungsstrecke(Hattop) darf rechtsseitig mit den erlaubten Angelarten befischt werden.
- Die entsprechenden Festlegungen für Wasserkraftanlagen und Fischtreppen lt.Thüringer Fischereigesetz behalten ihre Gültigkeit
- Für das Innengelände der Wasserkraftanlage gilt striktes Angelverbot , Privatabsprachen und Sondergenehmigungen des Betreibers haben für das Vereinsmitglied keine bindende Wirkung und sind zu unterlassen.Ein Unterlaufen der Festlegung wird als Verstoß gegen die Gewässerordnung und zeitweiligen Erlaubnisscheinentzug geahndet. Dies gilt auch für das Einlaufen mit Wathosen die Zulauf- und Ablaufstrecken der Wasserkraftanlage , wenn diese schon im Grundstücksinnenbereich liegen.
- Die Kennzeichnung der Sperrstrecken mit Hinweisschildern erfolgt in den nächsten Tagen durch die Gewässeraufsicht.
Ein Hinweis aus Ereignissen der letzten Wochen zu Fremdfischern an der Werra , jeder ANGELFREUND am Wasser oder beim Spaziergang etwas genauer auf die Bewegungen am Wasser achten und vorallem ob man berechtigt oder unberechtigt fischt. Schließlich ist es auch Euer Geld , welches Komorane aller Altersklassen ohne Flügel aus dem Vereinsgewässer ziehen.
Zwei davon erwartet schon ein OWIG Verfahren der Unteren Fischereibehörde.
Der Vorstand
Erstellt am Mittwoch, 30. April 2008 20:24 Uhr
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Juli 2012 18:24 Uhr