Petri Heil an der Werra

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Informationen vor Angelbeginn gründlich lesen!

Informationsblatt für Gastangler mit Austauschkarten des Angelvereins Römhild e.V. 1953 an den Stauseen Römhild und Roth II
(2011)
Sehr geehrter Angelfreund,

die Mitglieder unseres Angelvereins begrüßen Dich recht herzlich an unseren
Pachtgewässern und wünschen Dir erholsame Stunden. Damit auch viele
Angelfreunde mit und nach Dir an unseren Gewässern erholsame Stunden in der
Natur verbringen können, sind die nachfolgenden Regeln unbedingt einzuhalten. Bei
Verstößen kann die Angelerlaubnis durch Fischereiaufseher und Mitglieder unseres
Vorstandes entzogen werden.

− Das Befahren der Grünflächen um die Stauseen ist verboten.
− nur ausgewiesene Parkplätze benutzen, Parkkarten in Frontscheibe einlegen

Achtung: bei Nichtbeachtung drohen Ordnungsstrafen
( Kontrolle durch Polizei)
− Das Anlegen und unterhalten von Feuerstellen ist verboten.
− Camping ist untersagt (nur Wetterschutz).
− Das Verunreinigen der Gewässer und der Uferzonen ist untersagt.
− Der Angelplatz ist nach dem Angeln von Müll- und Reststoffen zu befreien (Müll in
die Müllkübel oder mit nach Hause nehmen).
− Das Angeln von den Staudämmen ist nur für Vereinsmitglieder des AV Römhild
e.V. gestattet.
− Boot auf den Stauseen fahren sowie das Angeln vom Boot aus ist verboten.
− Der Fang ist sofort in die Fangkarte einzutragen, nach Erreichen des Fanglimits ist
das Angeln sofort zu beenden
− Gegenüber Fischereiaufsehern und Mitgliedern des Vorstandes des AV Römhild ist sich nach Aufforderung auszuweisen.
− Es gilt das Thüringer Fischereigesetz
− Die Verwendung von Köderfischen aus andern Gewässern ist untersagt
− Ausrüstung - eine der drei folgenden Möglichkeiten ist zulässig:
a) 2 Friedfischangeln
b) 1 Friedfischangel und 1 Angel mit totem Köderfisch
c) 1 Spinnangel

− Mindestmaße und Schonzeiten:
Aal 45 cm
Plötze ohne Maß
Bachforelle 30 cm 01.10. - 31.04
Hecht 60 cm 15.02. - 30.04.
Karpfen 35 cm
Schleie 30 cm
Zander 50 cm 01.04. - 31.05.
Rotfeder 15 cm

− Gültigkeit der Austauschkarten: 1.April 2011 bis 14.02.2012
− Fangzeit: Tag und Nachtangeln
− Tagesfangbegrenzung: 3 maßige Fische, davon höchstens 2 Karpfen und höchstens 1 Hecht oder 1 Zander

Nebenbestimmungen:
− Störung der Angelns durch Badebetrieb möglich.
− Die Angelkarte ist nicht übertragbar und nur für Vereinsmitglieder des Angel- und Fischereivereins Meiningen gültig.
− Der Angelverein Römhild übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden jeglicher Art.

Hinweise, Meldungen über Verstöße und Ordnungswidrigkeiten an:
1. Vorsitzenden Veit Hermann 036944/ 50202 oder 0160-97096126
2. Vorsitzender Christian Mendel 0175-7219500 Vorstandsmitglied Stefan Hummel 036948/ 80752 Vorstandsmitglied und Fischereiaufseher Klaus Seifert 036948/ 21981 oder 0174/ 7288333
Vorstandsmitglied und Fischereiaufseher Ronald Hermann 036948/ 80480 oder 01776-979363
Fischereiaufseher Harald Scheider 036948 / 20508


Viel Spaß, Erholung und Petri Heil!
Angelverein Römhild e.V. 1953

 


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