Nochmals der Hinweis, alle Fischereiaufseher sind angehalten das von Verpächter und Pächter angeordnete Befahrungsverbot der Grün und Ackerflächen strickt durchzusetzen.Es gibt kein Befahren nur zum Be und Entladen! Zum Parken sind ausschließlich die in der Gewässerordnung markierten Parkplätze zu benutzen.Ausnahmen gelten nur für Angler mit entsprechender schriftlicher Sondergenehmigung ! (Ausweis)Nichteinhalten der Anordnung führt zum sofortigen Verlust des Erlaubnisscheins.

                                                                                                      O.Langer 1.Vorstand