Der Angel- und Fischereiverein Meiningen Werra e.V erteilt für seine Pachtstrecken und Gewässer nach erfolgter Gesetzesänderung zum Thüringer Fischereigesetz (Touristenfischereischein Thüringen ) keine Erlaubnisscheine auf Vorlage von Touristenfischereischeinen.
Die Ausgabe von Tages- und Wochenkarten erfolgt nach wie vor nur auf Vorlage eines fachlich qualifizierten und gültigen Bundesfischereischeines und in Anzahl und Menge auf der Grundlage des Hegeplanes des Vereines.
Die Ausgabestellen von Erlaubnisscheinen sind entsprechend informiert. Der Touristeninformation Meiningen wurde ebenfalls eine Information zugeleitet.
Der Vorstand
Axel Baumann
Erstellt am Samstag, 07. Juni 2008 09:16 Uhr
Veröffentlicht am Samstag, 07. Juni 2008 09:14 Uhr