am 25.8. Mineralöl und am 26.8. vermutlich wasserbehördlich verbotener Schwallbetrieb. Von Kraftwerksbetreibern oberhalb von Obermaßfeld und aus meiner Kenntnis ungenehmigte Bautätigkeit an der Werra am alten E-Werk, unterhalb von Einhausen, haben gestern dazu geführt , dass die Werra im Bereich von Meiningen an einer biologischen Katastrophe knapp vorbei marschiert ist.
Im Pegeldiagramm , welches die Meßstelle auf Höhe Volkhausbrücke wiedergibt, sagt aus, dass vormittags zeitweilig nur 2m³/s in der Werra gelaufen sind. Der derzeitige Normalpegel bei Niedrigwasser tendiert zwischen 4 und 6 m³/s.
Dies führte im Verlauf zum Trockenfallen von ca.30% des Flußbettes und somit zum biologischen Tod bzw.starker Schädigung der Gewässerökologie. Alles an Kleinlebewesen, was es nicht geschafft hat in die tieferen Gewässerteile abzufallen, bleibt auf der Strecke, auch Brut- und Kleinfische.
Zusätzlich werden Erdarbeiten am Flußufer bzw. alten Turbineneinlauf im alten E-Werk unterhalb Einhausen ausgeführt, die nach meinen Recherchen vom Landesverwaltungsamt untersagt wurden und keine Genehmigung haben (Schwarzbau und Eingriff in das Gewässer).
Der Deckmantel der ökologischen Stromerzeugung wird vermutlich genug strapaziert, um das Gewinnstreben der Stromerzeuger ungeachtet aller Auflagen, die Lebensfähigkeit des Gewässers zu erhalten, zu befriedigen. Die letzten Ereignisse bestärken uns mehr in der Tatsache, dass grüner Strom eigentlich rot ist und ökologische Faktoren oder gar die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die bei Nichterfüllung ab 2015 von der EU mit empfindlichen Strafen belegt wird, Berücksichtigung findet.
Niedrigwasser, in Verbindung mit höherer Wassertemperatur, die auch der Veringerung der Fließgeschwindigkeit auf Grund von Gewässeranstau vor den Turbinen geschuldet ist, in Verbindung mit mutwilligen Schwallbetrieb der Betreiber und zusätzlich willkürlicher Bautätigkeit mit massiver Gewässerverschmutzung, werden auf Dauer die Renaturierungsfähigkeit des Flusses übersteigen und in Folge den Begriff der lebendigen Werra ad absurdum führen.
Auf Grund der Intervention bei den zuständigen Behörden sind Maßnahmen im Gange, die Verursacher zu ermitteln und abzumahnen.
Leider sind die Angler und Bewirtschafter des Gewässers selten in der Lage, den biologischen Schaden sichtbar nachzuweisen, denn mit Einsetzten der fließenden Welle verschwindet auch der Verlust in Fließrichtung der Werra.
Der Fischereiverein wünscht sich nach erfolgter Ermittlung der Verursacher endlich Sanktionen mit Langzeitwirkung. Dies ist wahrscheinlich nur über Androhung des Entzuges der Betreibergenehmigung oder finanzielle Konsequenzen möglich.
Hoffentlich ist dann politische Lobbyarbeit der Wasserkraft kein Hemmschuh bei der konsequenten Umsetzung vorliegender gesetzlicher Grundlagen. Jeder Angler, der insbesondere beim Nachtangeln in den Fließstrecken unterhalb der E-Werke extreme Wasserschwankungen mit sinkenden Pegel der Werra feststellt, sollte deshalb unverzüglich eine Meldung an die Polizeidirektion mit Verdacht auf gefährliche Eingriffe in das Wasserregime des Flusses absetzen. Dies ist einem Verdacht auf einen Umweltstraftatbestand gleich gestellt. Nur über diesen Weg besteht die Möglichkeit, Schwallbetrieb (nach Wassergesetz verboten) zur Erzeugung des finanziell lukrativeren Tagstromes langfristig zu unterbinden. Bei erfolgreicher Feststellung sind finanzielle Konsequenzen für den Verursacher durch die Behörden zu erwarten.
Axel Baumann
Vorstand
Erstellt am Montag, 31. August 2009 18:32 Uhr
Veröffentlicht am Montag, 31. August 2009 18:25 Uhr